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Recht und Ordnung sind uncool und passen eigentlich überhaupt nicht zur Werbung. Trotzdem gibt es auch hier ein paar Regeln, welche die Werbeleute und ihre Auftraggeber kennen sollten. Denn Rechtsstreitigkeiten zwischen Kreativen und Auftraggebern sind extrem frustrierend und teuer. Das Copyright ist eine dieser oft missverstandenen Regeln. Das Copyright ist das Recht an der Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. In der Regel bleibt das Urheberrecht beim Urheber und nur die Verwendungsrechte werden übertragen.
Nachfolgend ein paar Beispiele aus der Werbepraxis:

Die geniale Idee
Ideen sind (leider) nicht schützbar. Nur die konkrete Ausführung ist geschützt. Schützbar ist auch nur, was ein gewisses Mass an Originalität und Eigenständigkeit aufweist. Das heisst zum Beispiel, dass Texte aus Betriebsanleitungen oder Strassenverkehrssignale dieses Kriterium in der Regel nicht erfüllen. Kreative Werke sind 
übrigens auch ohne Eintrag in irgendwelchen Registern alleine durch ihre Schöpfung geschützt. Das ©-Zeichen ist deshalb eigentlich gar nicht nötig. Ein Eintrag im Markenregister schützt auch nicht vor Klagen irgendwelcher Mitbewerber. Um die Neuschöpfung eines Werkes nachweisen zu können, bewahren Werbeagenturen die Entwürfe und Skizzen auf.

Der Zweck bestimmt

Der Werbeauftraggeber bestellt die kreative Leistung immer zu einem bestimmten Zweck. Das bedeutet: Wenn sich ein Unternehmen ein Erscheinungsbild (Logo, Briefschaften usw.) gestalten lässt, darf dieses Werk uneingeschränkt ohne weitere Copyright Gebühren auch für diesen Zweck verwendet werden. Bei einem Nachdruck der Briefschaften ist immer noch derselbe Zweck gegeben. Deshalb muss der Werbeagentur höchstens der administrative Aufwand für die Auftragserteilung und -überwachung abgegolten werden.

 


 
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